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Ausg.Nr._08/2017

Rahmenbedingungen

A

uch der Bereich der

Transport und Logistik

unterliegt gesetzlichen

Vorgaben und Rahmenbedin-

gungen, innerhalb derer sich

Digitalisierung,

Optimierung

und Innovationen bewegen

müssen. Speziell diesem Thema

widmen sich verschiedene Foren

auf der diesjährigen transport

logistic, die vom 9. bis 12. Mai

2017 in München stattfindet.

Die Veranstaltung „Der ‚gren-

zenlose‘ Warenverkehr kommt

an seine Grenzen“ (10. Mai,

16:00 Uhr, Forum II, Halle A4)

beschäftigt sich mit der Frage,

wie angesichts der vielen nati-

onalen Regelungen der grenz-

überschreitende

Güterverkehr

den Kundenanforderungen nach

schnellen, zuverlässigen und

preisgünstigen Transporten ge-

recht werden kann. In Deutsch-

land wurde beispielsweise der

gesetzliche Mindestlohn zum

1. Januar diesen Jahres auf 8,84

Euro erhöht. Mindestlohnrege-

lungen gibt es mittlerweile in

zahlreichen europäischen Län-

dern, allerdings in unterschied-

licher Ausgestaltung und mit un-

terschiedlichen Meldepflichten.

Für die Marktteilnehmer ist es da

nicht immer einfach, den Über-

blick zu behalten.

Auf der Veranstaltung „Subun-

ternehmer und gemietete Flotten

– Einbindung externer Dienst-

leister und Dienstleistungen

in Transportunternehmen“ (11.

Mai, 16:00 Uhr, Forum III, Halle

B2 Ost) spielt nicht nur die Auf-

traggeberhaftung, die durch das

Mindestlohngesetz

eingeführt

wurde, eine Rolle, sondern auch

eine gesetzliche Neuregelung

im Bereich der Arbeitnehmerü-

berlassung. Um Missbräuche im

Werkvertragsrecht

einzudäm-

men, wird seit dem 1. April 2017

eine klarere Abgrenzung zwi-

schen Leiharbeitern und Fremd-

personal verlangt, das auf Basis

von Werkverträgen tätig wird.

Servicelogistiker und Logistik-

dienstleister müssen dies beach-

ten, aber auch alle anderen, die

mit externem Personal planen.

Ein anderes Regelwerk hat 2017

eine Neuauflage erfahren, die für

die Güterverkehrsbranche eine

Erleichterung darstellen dürfte:

die Allgemeinen Deutschen Spe-

diteurbedingungen (ADSp). Die

maßgeblichen Verladerverbände

haben sich gemeinsam mit den

Branchenverbänden aus Spedi-

tion, Transport und Logistik auf

eine aktualisierte Version geei-

nigt, die Rechtssicherheit und

Verlässlichkeit in den Vertrags-

beziehungen schaffen soll.

Was die Zukunft verkehrspoli-

tisch bringt, wird im Rahmen der

Veranstaltung

„Verkehrspolitik

2018 - wie geht es weiter nach

der Bundestagswahl?“ diskutiert

(9. Mai, 15:30 Uhr, Forum I, Halle

A6). Einige Gesetzesvorhaben mit

Bezügen zu Transport und Logis-

tik, die bereits angestoßen, aber

noch nicht abgeschlossen sind,

könnten noch in dieser Legisla-

turperiode Geltung erlangen.

Darunter fällt eine Änderung

des Fahrpersonalrechts, die da-

rauf abzielt, dass Lkw-Fahrer in

Deutschland zukünftig ihre re-

gelmäßige Wochenruhezeit nicht

mehr im Lkw verbringen dürfen.

Weil eine EU-weite Regelung der

Sozialvorschriften auf sich war-

ten lässt, will man nun zeitnah

eine nationale Regelung verab-

schieden.

Für das autonome Fahren –

einem Trend, dem sich auch die

transport logistic 2017 widmet –

liegt ein Gesetzentwurf der Bun-

desregierung vor. Mittels einer

Änderung des Straßenverkehrsge-

setzes will man Kraftfahrzeuge mit

automatisierten Systemen für den

Verkehr auf öffentlichen Straßen

zulassen. Der Fahrzeugführer soll

demnach der Technik in bestimm-

ten Situationen die Fahrzeugsteu-

erung übergeben dürfen. Schon

bald könnten dann autonome Lkw

auf den Straßen unterwegs sein.

Eine EU-weite Änderung, die ab

2018 in allen Mitgliedstaaten un-

mittelbar gelten wird, wirft be-

reits heute ihre Schatten voraus:

die EU-Datenschutzgrundverord-

nung. Die jeweiligen nationalen

Gesetze werden derzeit an das

Schutzniveau angepasst, das die

Verordnung aufstellt. Auch das

Bundesdatenschutzgesetz

ist

von Änderungen betroffen, die

angesichts ausgefeilter Telema-

tiksysteme, steigender Automati-

sierungsgrade und zunehmender

Digitalisierung für die IT-Anbieter

im Logistikbereich von Bedeu-

tung sein werden.

Text & Bild:

Messe München GmbH

Messegelände

D-81823 München

Rechtlicher Rahmen für Transport

und Logistik im Wandel

»Für die Marktteilnehmer ist es da nicht immer einfach,

den Überblick zu behalten.«