Ausgabe zur WINDENERGY 2018

18 Ausg.Nr._19/2018 Zubauperspektive N ach dem Rekordausbau- jahr 2017 für Windener- gie an Land in Deutsch- land geht der Zubau im Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück. Die von der Deutschen WindGuard erhobenen Zahlen ergeben ei- nen Bruttozubau im ersten Halb- jahr 2018 von 1.626 MW bzw. 497 Anlagen an Land, der Net- tozubau betrug 1.505 MW. Dies entspricht einem Rückgang des Bruttozubaus um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeit- raummit 2.281 MW. Der aktuelle Ausbau ist im Wesentlichen auf die Übergangsregelung des al- ten EEG zurückzuführen. In den Auftragsbeständen und der na- hen Zubauperspektive werden die Auswirkungen des Fehlers sichtbar, nicht genehmigte Pro- jekte in den Ausschreibungen zuzulassen. „Natürlich ist ein ambitionierter und dynamischer Heimatmarkt die Voraussetzung für Exporter- folge im wachsenden Weltmarkt. Die Ziele des Koalitionsvertrags und der neue Rahmen aus der EU-Energiepolitik sind richtig. Was die Industrie nun benötigt, ist eine stringente Umsetzung in Ausschreibungsmengen und Ausbauzahlen“, fordert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. Die von WindEurope ermittelten europäischen Zahlen zeigen, dass Europa hinsichtlich der Installati- on von Windparks auf Kurs für ein solides Jahr ist. Der Zubau im ers- ten Halbjahr 2018 beträgt europa- weit 3.200 MW, wobei dieser nur von wenigen Märkten getrieben wird, insbesondere Deutschland, Frankreich und Dänemark. Stockende Genehmigungsver- gabe in Deutschland bremst Energiewende Für das Gesamtjahr 2018 rechnet die Branche weiterhin mit einem Zubau von 3.300 – 3.500 MW, während im Durchschnitt der Jah- re 2014 bis 2017 rund 4.600 MW zugebaut wurden. Der Marktein- bruch war im Ausschreibungs- system angelegt, passt nun aber nicht mehr zu dem im Koalitions- vertrag fixierten 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030. „Die Energiewende scheitert nicht an den Kosten, sondern wird durch fehlende Genehmi- gungen ausgebremst. Gegen- wärtig erleben wir hier einen dramatischen Einbruch. Teilwei- se wurden Verfahren nicht mit Nachdruck geführt, weil zu lange offenblieb, ob die Genehmigung als Grundlage für die Teilnahme an Ausschreibungen bestehen bleibt. Gleichzeitig ziehen sich die Verfahren immer mehr in die Länge. Gut 10.000 MW Windleis- tung stecken aktuell mehr oder weniger im Verfahren fest. Um für neuen Schwung zu sorgen, braucht es ein grundsätzliches Bekenntnis zum 65-Prozent-Ziel über alle politischen Ebenen hinweg. Dazu wäre es u.a. er- forderlich, das Ziel zwei Prozent der Landesfläche für die Wind- energie an Land beplanbar zu machen, in die Grundsätze der Raumordnung in §2 (2) Ziffer 4 des Raumordnungsgesetzes aufzunehmen“, fordert Hermann Albers, Präsident Bundesver- band WindEnergie (BWE). Ende Mai 2018 waren laut An- lagenregister Projekte mit ei- nem Volumen von 4.261 MW genehmigt. Davon hatten etwa 1.900 MW eine Genehmigung bis 31.12.2016 erhalten, haben allerdings nicht für das Aus- schreibungssystem optiert und können deshalb im Übergang bis 31.12.2018 unter abschmelzen- der EEG-Vergütung umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur hat 1.288 MW für die Ausschrei- bung im August zugelassen, die ihre Genehmigung zum Stichtag 11. Juli 2018 registriert hatten. Es braucht ein deutliches Signal der Bundespolitik für einen sta- bil ansteigenden Ausbaukorridor bis 2030 um die Pipeline an be- zuschlagbaren Projekten zügig wieder aufzufüllen. Fehler aus dem EEG 2017 vollständig beheben „Mit der Regelung, die BImSchG- Genehmigungen bis Ende kom- menden Jahres als Qualifikation für Gebote zu verlangen, ist ein wichtiger Schritt hin zur Korrek- tur des entscheidenden Fehlers im EEG 2017 gemacht. Nun muss schnell ein Teil der Sonderaus- schreibungen des Koalitionsver- trags eingesetzt werden, um die im Jahr 2019 drohende Ausbaulü- cke zu mildern. Diese Mengen sind mit Bedacht festzulegen, um Wettbewerb sicherzustellen. Außerdem muss schnell geklärt werden, dass es kein Zurück mehr zu Ausschreibungen ohne Geneh- migungen geben wird“, erläutert Matthias Zelinger. Nicht zuletzt die kürzlich verabschiedete eu- ropäische Erneuerbare-Energi- en-Richtlinie verlangt darüber hinaus Transparenz für die Aus- baupfade hin zum 2030-Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Stromsystem. Weiterbetrieb: Neue Heraus- forderungen ab 2020 Die im Koalitionsvertrag verein- barten Sonderausschreibungen bleiben genauso erforderlich wie ein gesetzlich verankertes Men- gengerüst zur Erreichung der 2030er Ziele. Dabei muss es mög- lich sein, flexibel auf die Entwick- lung ab 2021 zu reagieren, wenn installierte Leistung sukzessiv aus dem Vergütungssystem des EEG fällt. Bis 2025 muss für Anla- gen mit einer Gesamtleitung von 16.000 MW entschieden werden, ob ein Weiterbetrieb wirtschaft- lich darstellbar ist. „Aktuell be- steht nur für knapp die Hälfte der Anlagen eine Chance auf Repow- ering. Hier ist die Landespolitik gefordert, bestehende Standorte mit hoher Akzeptanz nutzbar zu halten. Angesichts bereits getä- tigter Investitionen in die Netzin- frastruktur liegt das auch im In- teresse der Netzbetreiber“, sagt Hermann Albers. Im Sinne des Klimaschutzes müs- sen Rückbau und Erneuerung der ersten Windenergieanlagen bei der Festlegung der Aus- schreibungsmengen berücksich- tigt werden. Auf dem Weg zum 65-Prozent-Ziel bis 2030 ist ein Einbruch der gesamt installierten Kapazität nicht akzeptabel. „Auch nicht-realisierte Zuschläge dürfen das Zubauvolumen nicht dauer- haft schmälern. Diese Mengen müssen bei späteren Ausschrei- bungen neu berücksichtigt wer- den“, betont Matthias Zelinger. Heterogene Entwicklungen in Europa Die soliden Zahlen für die Ent- wicklung der Windenergie in Eu- ropa verschleiern einige beunru- higende Trends. „Beispielsweise Windenergie an Land – Politik muss jetzt aktiv werden, um deutsche und europäische Klimaziele zu erreichen

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